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Personalgestellung: Dienstverhältnis
•Bei einem Personalgestellungsunternehmen, das Arbeitskräfte vor allem im Baugewerbe zur Verfügung stellt, ist im Regelfall von einem Dienstverhältnis zu demjenigen auszugehen, der die Dienste verschafft. – (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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