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SWK 18, 20. Juni 2000, Seite R 60
Liebhaberei: Gästefarm
•Allein die in Reiseprospekten aufscheinenden Arrangement-Preise für eine in Namibia offiziell eingetragene Gästefarm, die wie ein Hotel geführt wird, genügen nicht, um das Vorliegen einer Einkunftsquelle als wahrscheinlich anzusehen. – (§ 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung), (Abweisung)
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