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Vorsteuerabzug: Voraussetzung
•Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass von einem Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, was bei der bloßen Rückzahlung von Darlehen nicht der Fall ist. – (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)
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