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Schenkung eines Teilbetriebes einer KG samt Sonderbetriebsvermögen
Die unentgeltliche Übertragung eines Teilbetriebes einer GmbH & Co KG (die GmbH ist bloße Arbeitsgesellschafterin) auf eine andere Person fällt unter § 6 Z 9 lit. a EStG 1988 (Buchwertfortführung). Ist ein im Sonder-BV der Kommanditisten stehendes Betriebsgebäude funktionell dem Teilbetrieb zuzuordnen, z. B. weil dieser im Gebäude betrieben wird, kann auch dieses mit dem Teilbetrieb zu Buchwerten übertragen werden.
Hinsichtlich des Grund und Bodens ist anzumerken: Die Übertragung und Fortführung zu Buchwerten beinhaltet auch die Übernahme der bisherigen Gewinnermittlungsart. Der unentgeltliche Erwerber übernimmt den Teilbetrieb einschließlich Grundstück und damit auch die § 5-EStG-Gewinnermittlung. Sollte der Übernehmer den Gewinn nicht nach § 5 EStG ermitteln, kommt § 4 Abs. 10 Z 3 lit. b EStG zur Anwendung. Die infolge Ausscheidens des Grund und Bodens aus der § 5-EStG-Gewinnermittlung aufgedeckten stillen Reserven sind dem Übernehmer zuzurechnen, weil erst bei diesem ein Wechsel von § 5 auf § 4 Abs. 1 EStG eintritt. (