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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite R 100
Getränkesteuer NÖ
• Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung in einer Getränkesteuerangelegenheit – (§ 211 Abs. 1 NÖ Abgabenordnung), (Abweisung)
(, 0252, 0253, 0254, 0255, 0256, 0257)