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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite R 99

Gebühren: Mietvertrag

Wird durch eine Bestimmung im Mietvertrag ein derartiges Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Vertragsdauer erreicht, ist von Anfang an von einer unbestimmten Dauer des Vertragsverhältnisses

S. R 100auszugehen. – (§ 33 TP 5 Abs. 3 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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