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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite R 99

GrESt: Gesamtschuldverhältnis

Bei Gesamtschuldverhältnissen i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen der Gesamtschuldner richtet und an welchen Gesamtschuldner sie es richtet. – (§ 9 GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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