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Berichtigungsbescheid: Beschwerdefrist
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beschwerdefrist gegen den berichtigten Bescheid dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu rechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des Bescheides ein Eingriff in die Rechte oder rechtlichen Interessen des Beschwerdeführers zum Ausdruck gekommen ist. – (§ 293 BAO), (Abweisung)
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