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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite R 98
Werbungskosten: Schadenersatz
• Nimmt ein Abgabepflichtiger ein hohes Unfallrisiko in Kauf, schließt dies die Berücksichtigung der Schadenersatzleistung als Werbungskosten aus. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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