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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Das Fehlen liquider Mittel kann das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen, dies gilt aber nicht hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, weil diesen Abgaben eine der Lohnsteuer vergleichbare Konstruktion nicht zu Grunde liegt; diesbezüglich ist eine Heranziehung des Geschäftsführers einer GmbH zur Haftung rechtswidrig. – (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0081, 0082, 0083)