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Apothekenrealkonzession
• Aufwendungen für den Erwerb einer (Apotheken)-Realkonzession sind nicht im Wege der Absetzung für Abnutzung steuerlich zu berücksichtigen, sondern als nicht abnutzbares, einer eigenständigen Bewertung zugängliches Wirtschaftsgut anzusehen. – (§ 8 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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