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Trainer: Leistung im In- und Ausland
• Erstreckt sich eine als Einheit zu betrachtende Leistung eines Trainers auf das In- und Ausland, so muss im Zusammenhang mit der Frage der Umsatzsteuerbarkeit der Leistung festgestellt werden, was nach der Verkehrsauffassung der wesentliche Teil der Leistung ist und wo dieser erbracht wird; nur für den Fall, dass sich eine qualitative Gewichtung nicht durchführen ließe, wäre darauf abzustellen, ob der Unternehmer in zeitlicher Hinsicht zum wesentlichen Teil im Inland tätig geworden ist. – (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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