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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 179

Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1999

S. S 179Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1999

Wenn Sie im Jahr 1999 „Arbeitnehmer" waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere" Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale" Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 135 ff.) abzugeben.

Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen" Einkünfte hatte, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.

Wann sind Sie verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben?

Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn

• Sie mindestens zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen haben (wenn mehrere Pensionen, z. B. Eigenpension und Witwenpension, von einer Stelle gemeinsam abgerechnet und ausgezahlt werden, gilt dies nicht) oder

• bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, oder

• das Finanzamt Sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Zusendung eines...

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