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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 161

Summe 1 bis 3 und 5 bis 7

Summe 1 bis 3 und 5 bis 7

Hier können Sie (müssen aber nicht) die Summe der sieben Einkunftsarten mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einsetzen. Positive Einkünfte sind zu addieren, Verluste sind abzuziehen. Es kommen die Beträge in Betracht, die in den sieben Zeilen „Summe 1", „Summe 2", „Summe 3", „Summe 5", „Summe 6" und „Summe 7" stehen. Alle anderen Beträge, z. B. die Beträge in den Zeilen mit den Kennzahlen 331 und 332, sind nicht mitzurechnen.

Für das Veranlagungsverfahren spielt es keine Rolle, ob Sie diese Zeile ausfüllen oder nicht. Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die „Summe 1 bis 7" und druckt Ihren Einkommensteuerbescheid aus aufgrund der Angaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung an den Stellen, die eine Kennzahl haben, machen, und allenfalls aufgrund der Angaben in den Lohnzetteln, welche die Finanzverwaltung von den Arbeitgebern erhalten hat. Die Zeile „Summe 1 bis 3 und 5 bis 7" gehört nicht dazu. Trotzdem sollten Sie die Summe berechnen und einsetzen, damit Sie den Einkommensteuerbescheid leicht überprüfen können.

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