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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 189

Die Umsatzsteuererklärung für 1999

S. S 189Die Umsatzsteuererklärung für 1999

Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Im Umsatzsteuerrecht wird beim Ausland zwischen dem Gemeinschaftsgebiet und dem Drittlandsgebiet unterschieden.

Gemeinschaftsgebiet ist (außer Österreich) das Gebiet der Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien (Einzelheiten siehe SWK-Heft 6/1995, Seite A 175). Lieferungen im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Lieferungen", Erwerbe im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Erwerbe".

Drittlandsgebiet ist das Ausland, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Verpflichtet zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer. Auch Kleinunternehmer, welche die unechte Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen (siehe Anm. 15, Seite S 190 und S 197), weil ihr Jahresumsatz nicht höher als 300.000 S ist, haben eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wenn der Umsatz 100.000 S übersteigt.

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