zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 111

Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn

Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn

Die Betriebsausgaben, das sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, vermindern sowohl beim Bilanzierenden als auch beim Überschussrechner den steuerlichen Gewinn. Bei der Verrechnung besteht nur insofern ein Unterschied, als der Bilanzierende die Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, verrechnen muss, wogegen der Überschussrechner die Betriebsausgaben in dem Jahr zu verrechnen hat, in dem er die Ausgaben tätigt. Für alle Betriebsausgaben sollen ordnungsgemäße Belege vorhanden sein. Unter anderem kommen in Betracht:

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG)

Voll abzugsfähig sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn sie für das einzelne Anlagegut 5.000 S nicht übersteigen, z. B. Handy, Anrufbeantworter. Es kommt nicht auf die Höhe der Fakturensumme an. Wenn z. B. zwei selbständig zu bewertende Anlagegüter zu je 5.000 S angeschafft werden und daher die Faktura auf 10.000 S (zuzüglich 2.000 S Umsatzsteuer) lautet, so können Sie trotzdem die Anschaffungskosten sofort voll absetzen. Bei der Anschaffung von Computer-Einrichtung können sel...

Daten werden geladen...