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VfGH: Getränkesteuer OÖ
•Getränkesteuer Oberösterreich; finanzausgleichsrechtliche Beurteilung; kein offenkundiger Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. – (Art. 18 Abs. 2 und 118 Abs. 2 B-VG, § 15 FAG, § 2 a Abs. 3 Oö. Gemeinde-GetränkesteuerG, §§ 76, 94 Oö. GemeindeO 1979), (Abweisung)
Im Bereich der Getränkesteuer sind zwar einerseits die Gemeinden auf Grund der bundesgesetzlichen Ermächtigung (§ 15 FAG) befugt, die für die Abgabenerhebung erforderlichen materiellrechtlichen Grundlagen im Wege von selbständigen Verordnungen zu schaffen, es ist aber andererseits die Landesgesetzgebung im Hinblick auf § 8 Abs. 1 F-VG 1948 nicht gehindert, gesetzliche Regelungen zu treffen, sofern diese die bundesgesetzlich erteilte Ermächtigung lediglich konkretisieren und nicht einschränken. Eine solche landesgesetzliche Regelung tritt an die Stelle einer allenfalls bereits vor ihrer Erlassung vorhandenen Abgabenverordnung der Gemeinde derart, dass ab In-Kraft-Treten des betreffenden Landesgesetzes die Abgabenerhebung der Gemeinde nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften zu erfolgen hat. Eine solche landesgesetzliche Regelung enthebt die Gemeinde der Notwendigkeit, selbst die für die Abgabenerhebung erforderliche materiellrechtliche Regelung durch ...