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Getränkesteuer und Bedienungsgeld
Gesetzliche Klarstellung durch das Steuerreformgesetz 2000
Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen in Brüssel verlautet, dass die Entscheidung des EuGH betreffend die mögliche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke frühestens im April 2000 fallen wird. Im EuGH wird angeblich derzeit darüber nachgedacht, ob nicht Artikel 3 Abs. 2 der Systemrichtlinie gegen den EG-Vertrag und somit gegen übergeordnetes Primärrecht verstößt. Möglicherweise sucht der EuGH (aufgrund des massiven Drucks der österreichischen Bundesregierung) nach einer besonders eleganten Lösung, die seine bisherige Judikatur (zu den Rechtswirkungen seiner Urteile) nicht desavouiert und trotzdem die österreichischen Gemeinden vor dem (andernfalls wohl unvermeidlichen) Schaden der Rückzahlung allenfalls rechtsgrundlos erhobener Abgaben schützt.
Wenn somit auf allfällige Rechtswohltaten des EuGH für die derzeit im Gefolge der „Brauereibetriebsprüfungen" dem Exitus nahe Hotel- und Gastgewerbebranche weiter gehofft werden muss, hatte der nationale Gesetzgeber – relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit – im Zuge des SteuerreformG 2000 ein Einsehen mit der von weiten Teilen der Fachwelt als sachwidrig empfundenen Auslegung des Begriffes „Bedienungsgel...