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Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten-
Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens durch den VfGH
In der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, BGBl. II Nr. 287/1997, bestimmt § 1, dass „die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen" unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind.
Aus dieser unwiderlegbaren Qualifikation von Einkünften aus den genannten Lehrtätigkeiten als unselbständige Einkünfte ergeben sich weitreichende Folgen im Sozialversicherungsrecht und bei den sonstigen lohnabhängigen Abgaben: Gemäß § 4 Abs. 2 ASVG unterliegt jede Tätigkeit, mit der unselbständige Einkünfte erzielt werden, der vollen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung; darüber hinaus sind die bezahlten Entgelte in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer und die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds einzubeziehen; schließlich fallen auch Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage an.
Dass diese Rechtsfolgen bei Lehrbeauftragten, die in die Organisation der Bildungsein...