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Die Lohnverrechnung 2000
Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen und Neuerungen für 2000
VON MAG. CHRISTA KOCHER UND DIPL.-KFM. EDUARD MÜLLER*)
Die Lohnverrechnung ist – wie alljährlich – auch im Jahr 2000 von zahlreichen Änderungen geprägt, die aus gesetzlichen Maßnahmen (Steuerreformgesetz, ASVG-Novellen), neuen Verordnungen und aus Änderungen in der Verwaltungspraxis und der Judikatur resultieren. Im folgenden Artikel werden in der Reihenfolge
• Euro und Lohnverrechnung,
• Lohnsteuer,
• Sozialversicherung,
• Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB),
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ),
• Kommunalsteuer
die wichtigsten Bestimmungen aus der Lohnverrechnung mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Änderungen 2000 überblicksartig dargestellt.
I. Euro und Lohnverrechnung
1. Euro und Steuern
Für Erhebungszeiträume bzw. -zeitpunkte seit ist es zulässig, die Selbstberechnung von Abgaben, die von Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind, in Euro durchzuführen. 1 Euro = 13,7603 S. Es ist als, möglich, seit die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Euro zu berechnen. Auch Überweisungen an die Finanzverwaltung können bereits seit in Euro getä...