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Vergaberechtliche Konsequenzen von Lohn- und Sozialdumping
Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ist zuletzt wieder durch das ASRÄG 2014, in Kraft seit , und die einhergehenden Verschärfungen im Bereich der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung besonders in den Fokus gerückt. Durch die bevorstehende Novellierung des BVergG 2006 gewinnt das Thema noch weiter an Bedeutung. Neben der Neuregelung und Klarstellung bereits vorhandener Inhalte stehen insbesondere die Strukturierung sanktionierender Maßnahmen und die Transparenz für eine gerechte Entlohnung im Vordergrund. Nachstehend soll überblicksartig geschildert werden, welche Verstöße im Bereich Lohn- und Sozialdumping aufgezeichnet werden, von wem Verstöße einsehbar sind und ob es Möglichkeiten gibt, sich von begangenen Verstößen „reinzuwaschen“.
1. Was ist Lohn- und Sozialdumping?
Lohndumping wird gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird darunter das Zahlen von Löhnen, die unter den durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag geregelten Mindestentgelten liegen (Unterentlohnung), verstanden.
Ziel ist es, gleiche und faire Entgeltbedingungen für alle dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer sowie die nach Österreich entsandten und überlassenen Arbeitnehmer zu schaffen. Dabei spielt selbstverst...