Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftssteuer: Steuerbefreiung
• Die Steuerbefreiung i. S. d. Erbschaftssteuergesetzes kommt nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. – (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG), (Abweisung)
( bis 0041)