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SWK 9, 20. März 2000, Seite R 26

Erbschaftssteuer: Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung i. S. d. Erbschaftssteuergesetzes kommt nur zum Tragen, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. – (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG), (Abweisung)

( bis 0041)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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