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Beiträge an ausländische Versicherungen
• Im Zusammenhang der Frage, ob Beiträge zu ausländischen Versicherungsgesellschaften als Sonderausgaben abzugsfähig sind, kommt der VwGH zum Ergebnis, dass ein inländischer Geschäftsbetrieb des ausländischen Versicherungsunternehmens, dem das konkrete
S. R 26Versicherungsgeschäft zuzurechnen ist, nicht erforderlich ist; § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 stellt darauf ab, dass dem Versicherungsunternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland zukommt. – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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