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SWK 9, 20. März 2000, Seite R 25
Erstattungsverfahren nach § 240 Abs. 3 BAO
• Für die erstmalige Geltendmachung von Werbungskosten oder von Sonderausgaben bietet ein Erstattungsverfahren nach § 240 Abs. 3 BAO keinen Raum. – (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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