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Ehewohnung bei Scheidung (§ 4 Abs. 1 GrEStG)
Ehewohnung bei Scheidung (§ 4 Abs. 1 GrEStG)
Nach der ständigen Judikatur können bei Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen im Einzelfall Gegenleistungen für die Übertragung von Liegenschaftsteilen ermittelbar sein. Wird in einem Scheidungsvergleich als Ausgleich für die Übertragung des Hälfteanteiles an der Ehe-(eigentums-)wohnung die Übernahme der halben Schulden sowie ein Einmalbetrag als Gegenleistung vereinbart, so ist die Grunderwerbsteuer nicht vom Einheitswert, sondern von der konkreten Gegenleistung zu berechnen ().