zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2000, Seite K 6

Mindestkörperschaftsteuer auch bei Einstellung der Geschäftstätigkeit (§ 24 KStG)

Mindestkörperschaftsteuer auch bei Einstellung der Geschäftstätigkeit (§ 24 KStG)

Ist eine Kapitalgesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig, dann ist die Mindestkörperschaftsteuer vorzuschreiben. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Geschäftstätigkeit eingestellt worden ist (FLD OÖ RV 118/1-6/1990 in ÖStZ 2000, 15).

Daten werden geladen...