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Drei-Objekt-Grenze bei Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Drei-Objekt-Grenze bei Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Objekte i. S. d. von der dt. Rechtsprechung entwickelten so genannten Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel können nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein. Es kommt weder auf die Größe noch auf den Wert des einzelnen Objektes noch auf dessen Nutzungsart an (BFH , I R 118/97 in BB 2000, 396).