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Geschäftsführer: Haftung
•Im Zusammenhang mit der Heranziehung eines Geschäftsführers zur Haftung für Kommunalsteuer hat ein Bescheid die Darstellung zu enthalten, woraus sich der Haftungsbetrag zusammensetzt und ob bzw. in welchem Umfang Abgaben gegenüber der Gesellschaft als Abgabenschuldnerin bescheidmäßig festgesetzt wurden. – (§ 7 Tiroler Landesabgabenordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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