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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite R 45
Schuldzinsen
•Die Bezahlung der Einkommensteuer dient nicht dem Betrieb, die auf die Einkommensteuer entfallenden Schuldzinsen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. – (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
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