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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite R 43

GrESt bei Umgründungen

Die in Sachen des Umgründungssteuergesetzes in einer „Gemeinsamen Urkunde" nacheinander vereinbarten, rechtlich verschiedenen Schritte (zuerst Realteilung und dann Zusammenschlüsse) sind gegebenenfalls gesondert der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, weil durch sie jeweils Grunderwerbsteuervorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG verwirklicht werden. – (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

( bis 0307)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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