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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite 43
Rückzahlungsantrag
•Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint. – (§ 239 BAO), (Abweisung)
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