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Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Abfertigung bei Wiedereinstellung
Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Abfertigung bei Wiedereinstellung
Konsequenzen der Beendigung eines Dienstverhältnisses mit anschließender (Weiter-)Beschäftigung
VON WILHELM WINZER
In diesem Beitrag werden die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen im Falle der Beendigung eines Dienstverhältnisses mit anschließender Wieder-(Weiter-)beschäftigung dargestellt.
Gesetzliche Abfertigung
Im § 67 Abs. 3 EStG 1988 sind sämtliche Rechtsgrundlagen taxativ aufgezählt, die den arbeitsrechtlichen zwingenden Anspruch auf eine einmalige Entschädigungszahlung (gesetzliche Abfertigung) vermitteln. Der Anspruch auf steuerliche Begünstigung der Abfertigungszahlung ist zwingend an die Auflösung des Dienstverhältnisses geknüpft. Wurde eine unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung geplant bzw. in Aussicht gestellt oder vom Arbeitgeber zugesagt, liegt ein einheitliches Dienstverhältnis vor (vgl. ). In diesem Fall kann eine Abfertigung nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (vgl.