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Apothekenkonzession kein Bestandteil des Firmenwerts
Änderung der Rechtsprechung zu Konzessionen: Keine Abschreibungsmöglichkeit beim Unternehmenskäufer
Der VwGH hat seine Rechtsprechungslinie zu Konzessionen geändert. Der Unternehmenskäufer hat demnach keine Abschreibungsmöglichkeit für die durch die Konzession maßgeblich mitbegründete Kaufpreiskomponente „Firmenwert". Damit stellt sich der VwGH in Widerspruch zu seiner bisherigen Rechtsprechung und zum erklärten Willen des Gesetzgebers des EStG 1988. Eine Begründung für sein Ergebnis ist der VwGH schuldig geblieben.
I. Der Sachverhalt
Der Beschwerdeführer erwarb im zeitlichen Anwendungsbereich des EStG 1988 ein Apothekenunternehmen. Im Kaufvertrag waren als Kaufgegenstand die Liegenschaft, auf der die Apotheke betrieben wurde, und die Apothekenkonzession genannt. Vor dem Kauf der Apotheke war der Beschwerdeführer bereits Pächter des Unternehmens. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Apothekenunternehmens hatte er schon zu einem früheren Zeitpunkt einzeln erworben. Der Beschwerdeführer aktivierte unter dem Titel „Apothekenkonzession" den für den Erwerb der Konzession ausgewiesenen anteiligen Kaufpreis und schrieb sie nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 über 15 Jahre als Firmenwert ab.
II. Die Rechtsfrage
Die diesem Erkenntnis zugrunde liegende Rechtsfrage lautet, ob bei entgeltlichem Erwerb eines Apothekenunternehmens ein Teil des K...