Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswärtige Berufsausbildung
Auswärtige Berufsbildung (§ 34 Abs. 8 EStG)
Wien und Baden liegen nicht mehr im Einzugsbereich von Katzelsdorf (Ort in der Nähe von Wiener Neustadt), weil neben der Fahrzeit auch die Wartezeit etc. zu berücksichtigen ist ().