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Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten
Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten (§ 31 EStG)
Hat die Bürgschaft eines Gesellschafters Eigenkapital ersetzenden Charakter und ist sie damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, so können Zahlungen aufgrund dieser Bürgschaftsinanspruchnahme zu nachträglichen Anschaffungskosten führen (BFH , VIII R 9/98 in BB 1999, 2438).