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Abgeltung des Verdienstentganges nach Unfall
Abgeltung des Verdienstentganges nach Unfall (§ 32 Z 1 EStG)
Entschädigungen fallen dann unter § 32, wenn auch die Einnahmen, für die Ersatz geleistet wird, steuerpflichtig wären. Erhält der Steuerpflichtige in einem Jahr den Nettoverdienstentgang und im folgenden Jahr die auf den Verdienstentgang entfallende Einkommensteuer vergütet, dann sind beide Zahlungen steuerpflichtig. Denn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wäre ja auch der Bruttoverdienst steuerpflichtig gewesen ().