Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2000, Seite K 21

Gewinnermittlung bei Tod

Gewinnermittlung bei Tod (§ 4 Abs. 3 EStG)

Wurde von einer Rechtsanwaltsgemeinschaft der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist diese Gewinnermittlung bei Fortführung des Unternehmens beizubehalten. Bei Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortführung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ist kein Wechsel der Gewinnermittlung auf Bilanzierung (Erstellung einer Todfallsbilanz) durchzuführen ().

Daten werden geladen...