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SWK 33, 20. November 2000, Seite T 240

24. Rentenbesteuerung

• Übernahme des Durchführungserlasses AÖFV Nr. 272/1999.

• Zeitrenten: Keine Aufteilung in Raten und Renten.

• Zinsen für Fremdkapital, das für den Erwerb eines Rentenstammrechtes aufgenommen wurde, stellen Werbungskosten dar.

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