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SWK 33, 20. November 2000, Seite T 240

23. Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32)

• Entschädigungen: Begriff und Abgrenzung zum Gegenleistungscharakter; Abgrenzung zum Entgelt für ein Unterlassen i. S. d. § 29 Z 3 EStG 1988; Zusammentreffen von Entschädigungen und nachträglichen Einkünften mit Liebhaberei.

• Aufgabe einer Tätigkeit bzw. Nichtausübung einer Tätigkeit: Definition der Begriffe; Verhältnis des § 24 zu § 32 EStG 1988.

• ABC der Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen bzw. die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit.

• Entschädigungen für die Aufgabe von Bestandrechten.

• Nachträgliche betriebliche Einkünfte: Einkünfteermittlung nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleiches oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO, wenn nachträgliche Einkünfte noch gemeinsam erzielt werden.

• Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung): Erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach einer Kapitalberichtigung eine Rückzahlung, ist diese als Beteiligungsertrag zu erfassen.

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