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5. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4, § 4 Abs. 4)
• Volle Erfassung der Betriebseinnahmen auch bei teilweiser Privatnutzung (keine Aufteilung).
• Bewertung von Betriebseinnahmen: (Subsidiäre) Heranziehung der (Sachbezugs)-Verordnung BGBl. Nr. 642/1992.
• Teilweise Nichterhebung der Steuer auf Sanierungsgewinne: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 180/1999.
• ABC der Einnahmen (z. B. Verteilung der Anschlussgebühren bzw. Baukostenzuschüsse).
• Systematische Aufbereitung der Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen.
• Empfängerbenennung nach § 162 BAO, Auslandsprovisionen.
• Freiwillige Beiträge an eine gesetzliche Krankenversicherung und an Einrichtungen der Krankenvorsorge: Aktualisierung des Erlasses AÖFV Nr. 146/1995.
• Freiwillige Beiträge zu einer Gruppenkrankenversicherung (Opting Out): Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 262/1999.
• Forschungsfreibetrag: Aktualisierung der EStR 1984 und Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 269/1999. Kein Forschungsfreibetrag für Forschungsumlagen. Prototyp und Pilotanlagen sind begünstigt. Bei auftragsbedingter Fertigung Forschungsfreibetrag für Auftragnehmer.
• Spendenbegünstigung: Aktualisierung der EStR 1984 und GER 1989.
• Bildungsfreibetrag: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 270/1999.
• Beiträge in angemessener Höhe an Be...