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Übergangsregelungen für den Monat Juni
Übergangsregelungen für den Monat Juni
(SWK) – Zwei Tage vor In-Kraft-Treten der neuen Mehrwertsteuersätze als Ersatz für die vom EuGH gekippte Getränkesteuer hat das Finanzministerium drei Erlässe fertig gestellt. Im ersten davon wird der Feststellung des Finanzausschusses (SWK-Heft 16/2000, Seite T 83), wonach durch Erlass eine Verwaltungsvereinfachung für Steuerpflichtige und Abgabenbehörden herbeigeführt werden sollte, Rechnung getragen. Reine Frühstückspensionen dürfen demnach auch weiterhin das gesamte Entgelt mit 10 Prozent versteuern. In einem weiteren Erlass werden Zweifelsfragen klargestellt, die beispielsweise die Abgrenzung zwischen „speziell aufbereiteten Speisen" für den sofortigen Verzehr und solchen, die ohne spezielle Aufbereitung abgegeben werden, betreffen. Der dritte Erlass betrifft Erleichterungen für den Monat Juni für jene Unternehmer, die Probleme mit der Umstellung ihrer Kassensysteme haben.