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Neue Umsatzsteuersätze ab 1. Juni 2000
Die anzuwendenden Steuersätze im Überblick
Auf Grund der am im Nationalrat beschlossenen Umsatzsteuernovelle ist es u. a. zu Änderungen beim Steuersatz gekommen (Gesetzestext siehe SWK-Heft 16/2000, Seite T 81). Wichtigste Änderung ist die Anhebung des zweiten ermäßigten Steuersatzes von 12% auf 14%, wobei in den Steuersatz von 14% die Leistungen einbezogen wurden, die in der Abgabe von Speisen und bestimmten Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bestehen. Bevor in einem späteren Beitrag die Änderungen im Detail behandelt werden, sollen in einer Übersicht die anzuwendenden Steuersätze dargestellt werden.
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Verzehr an Ort und Stelle | |||
bisher | |||
Speisen | 10% | 14% | 14% |
Milch | 10% | 14% | 14% |
Speiseeis | 10% | 10% | 14% |
Milchmischgetränke (Milch und Milcherzeugnisse, mit Zusatz von Früchten oder Kakao) | 10% | 10% | 14% |
Kaffeegetränke, Teegetränke (Schwarztee, Früchtetee, Kräutertee) | 10% | 10% | 20% |
Sonstige Getränke (Alkoholika, Mineralwasser, Limonaden, Fruchtsäfte etc.) | 20% | 20% | 20% |
Kein Verzehr an Ort und
Stelle | |||
bisher | |||
Nahrungsmittel | 10% | 10% | 10% |
Milch | 10% | 10% | 10% |
Milchmischgetränke (Milch und Milcherzeugnisse, mit Zusatz von Früchten oder Kakao) | 10% | 10% | 10% |
Speiseeis | 10% | 10% | 10% |
Kaffee/... |