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Gedanken zum jüngsten Erkenntnis des VwGH über den negativen Geschäfts-(Firmen-)wert
Diskussion der letzten Jahre in Österreich und Deutschland nur unzureichend berücksichtigt
Mit dem Erkenntnis vom , 97/13/0022bestätigt der VwGH seine Ansicht, dass der Ansatz eines negativen Geschäfts-(Firmen-)wertes nicht in Betracht kommt. Es handelt sich dabei um die erste Entscheidung seit 1974.Dieser Aufsatz liefert eine Analyse des Erkenntnisses. Dabei wird in einem ersten Schritt der Sachverhalt vorgestellt, um dann auf die Argumente des VwGH und der beiden Parteien näher einzugehen.
1. Erkenntnis des GZ 97/13/0022
Nach dem Bericht über eine bei der Beschwerdeführerin vorgenommene abgabenbehördliche Prüfung wurde in der Bilanz zum eine Rückstellung für drohende Verluste in der Höhe von 3.780.156,03 S ausgewiesen. Es habe sich dabei laut Beschwerdeführerin großteils um einen negativen Firmenwert gehandelt, der durch einen Kaufpreis in Höhe von 5.800.000 S und ein Kapitalkonto im Veräußerungszeitpunkt von 9.553.336,03 entstanden sei. Der niedrige Kaufpreis sei deswegen zustande gekommen, weil die Gewinne seit 1985 rückläufig und Verluste absehbar gewesen wären. Bei allen Verkaufsgesprächen habe sich gezeigt, dass die Anbote unter dem Kapitalkonto gelegen seien.
Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass der Erwerber den Differenzbetrag zwischen Ka...