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Betriebsveräußerung: Teilbetrieb
•Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgeblich, nicht jene beim Erwerber. – (§ 24 Abs. 6 EStG 1972), (Abweisung)
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