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SWK 26, 10. September 2000, Seite T 129

Sanierungspaket für Nulldefizit

Vorgeschlagene einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen

(G. K.) – Die Bundesregierung hat am die Maßnahmen für das Erreichen eines Nulldefizites im Jahr 2002 bekannt gegeben. Durch einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen soll ab 2002 eine Neuverschuldung des Staates vermieden werden. Die angekündigten Änderungen werden derzeit zu einer Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die wir bei Beschlussfassung abdrucken werden. Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen geplant:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Ausgabenseitige Maßnahmen
Für 2002 sind folgende Einsparungen von der Bundesregierung vorgesehen:
Pensionsreform
10,9
Mrd.
Verwaltungsreform
10
Mrd.
Soziale Treffsicherheit
5
Mrd.
ÖBB-Schienen-Infrastrukturgesellschaft
3
Mrd.
Schuldenrückzahlungsprogramm mit Zinseinsparungen
3
Mrd.
Abschöpfung von Fonds
10,9
Mrd.
2.
Einnahmenseitige Maßnahmen
Unter dem Stichwort der Konsolidierung durch Steuergerechtigkeit sollen verschiedene
Änderungen im Bereich der Besteuerung erfolgen. Es sind dies folgende Änderungen:
Zwischenbesteuerung von Stiftungserträgen und Erhöhung der
Eingangserbschaftsbesteuerung von derzeit 2,5% auf 5%
2,2
Mrd.
Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Liegenschaften
1
Mrd.
Besteuerung von Ausländerzinsen
0,75
Mrd.
Anhebung der KFZ-Steuer auf LKW
0,9
Mrd.



Diese Maßnahmen können teilweise jeden Steuerpflichtigen im Bereich der Absetzbeträge und der Verzinsung von Steuernachzahlungen treffen. Nachdem ab 1986 durch Änderungen bei den Abschreibungen von privaten Immobilien und Verschärfungen bei Verlustzuweisungen (insbesondere ab 2000) die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Vermögensanlagen vermehrt beschränkt wurde, werden nunmehr die Unternehmer zur Kasse gebeten. Die unternehmensbezogenen Steuerverschlechterungen werden zum Teil ausdrücklich als kurzfristige Maßnahmen bezeichnet, sodass im Zuge einer größeren Steuerreform 2003 wiederum Erleichterungen in Aussicht gestellt worden sind. Als Begleitmaßnahmen sind weitere Änderungen im Gespräch, wie z. B. eine Änderung bei der bisher sehr großzügigen Pauschalierung von Land- und Forstwirten oder eine Änderung beim Arbeitnehmerabsetzbetrag. In der Detailregelung wird zu sehen sein, wie wirkungsvoll die einzelnen Maßnahmen sind. Denn eines sollte nicht übersehen werden: Je komplizierter die Bestimmungen werden, desto mehr muss aus Gründen der Steuergerechtigkeit die Einhaltung kontrolliert werden – und das bei einem vorgesehenen Beamtenabbau.

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