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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite R 106

AgB: Hausgehilfin

Die Beschäftigung einer Hausgehilfin durch eine unselbstständig tätige Ärztin mit einem Nettoeinkommen von rd. 700.000 S stellt keine außergewöhnliche Belastung dar, da die Anstellung einer Hausgehilfin bei diesen Einkommensverhältnissen im Bereich der normalen Lebensführung gelegen ist. – (§ 34 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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