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bau aktuell 1, Jänner 2021, Seite 4

Die Bauwirtschaft innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation

Unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für das Arbeitsrecht

Christoph Wiesinger

Die Wirtschaftskammer ist die größte und wichtigste Interessenvertretung der österreichischen Unternehmen. Von ähnlichen Institutionen im Ausland unterscheidet sie sich vor allem dadurch, dass sie sowohl die Vertretung regionaler Aspekte als auch die von Brancheninteressen vereint. Das macht den Aufbau auf den ersten Blick kompliziert, führt aber im Ergebnis dazu, dass die gewerbliche Wirtschaft mit einer Stimme sprechen kann.

1. Allgemeines zur Wirtschafts­kammerorganisation

1.1. Gesetzliche Interessenvertretung

„Mitglieder der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen sind alle physischen und juristischen Personen sowie sonstige Rechtsträger, die Unternehmungen des Gewerbes, des Handwerks, der Industrie, des Bergbaues, des Handels, des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstiger Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind.“ (§ 2 Abs 1 WKG). Wie aus dieser Regelung ersichtlich, vertritt die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) nicht nur die Bauwirtschaft, die expressis verbis nicht einmal genannt ist, sondern die gesamte gewerbliche Wirtsch...

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