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Betriebsausgaben: Bilder
• Wenn ein (Primar-)Arzt im Krankenhaus in den von ihm und vom Krankenhauspersonal benutzten Räumen auf seine Kosten Bilder – nämlich abstrakte Bilder, nicht wissenschaftliche, medizinische Darstellungen – anbringt, so mag er damit einem Bedürfnis nach Ästhetik entsprechen; allein ein Zusammenhang zwischen den Bildern und Einkünften aus der (selbstständigen oder unselbstständigen) ärztlichen Tätigkeit ist nicht erkennbar, Betriebsausgaben im Wege einer AfA können nicht geltend gemacht werden. – (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
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