Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF-Erlass zur Schenkung von Sparbüchern
Richtlinien betreffend Anwendung der befristeten Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG für Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen von inländischen Sparguthaben
1. Allgemeines
1.1 Mit einer Novelle zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), BGBl. I Nr. 42/2000, wurde in § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG eine Befreiung von der Schenkungssteuer für Zuwendungen inländischer Sparguthaben geschaffen. Von der Steuer befreit sind Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen unter Lebenden. Diese Befreiung ist bei Verwirklichung der Tatbestände des § 3 bzw. § 4 Z 2 ErbStG mit Ausnahme der unter Tz. 5 angeführten Zuwendungen anwendbar.
1.2 Zeitlicher Anwendungsbereich
Die Novelle BGBl. I Nr. 42/2000 ist am in Kraft getreten und gilt für Schenkungen und Zweckzuwendungen, für die die Steuerschuld zwischen und entstünde. Die Befreiungsbestimmung gilt auch für Rechtsvorgänge vor ihrem Inkrafttreten. Dies allerdings nur dann, wenn keiner der Abgabepflichtigen bis zu diesem Zeitpunkt davon Kenntnis hatte, dass diese Vorgänge Gegenstand abgabenrechtlicher oder finanzstrafrechtlicher Ermittlungen sind oder der Abgabenbehörde bekannt waren (siehe dazu Tz. 5).
2. Gegenstand der Zuwendung
2.1 Geldeinlagen bei Kreditinstituten
2.1.1 Für die Au...